Bird & Bird untersucht Vereinbarungen prominenter Cloud-Anbieter Cloud-Verträge oft mangelhaft bei der Erfüllung deutscher Gesetze
Cloud Computing wirft eine Menge Fragen auf, vor allem in Hinsicht der vertraglichen Anforderungen nach deutschem Recht. Die Fragen rund um die Themen Lizenzierung, Nutzungsrechte, Gewährleistung oder Haftung, Datenschutz sowie Vertragsende betreffen alle Cloud-Dienste, egal ob IaaS, PaaS, SaaS, Process-as-a-Service oder andere Cloud-Angebote.
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Doch wie gehen große Anbieter mit diesen Problemen um? Erfüllen sie die Anforderungen des deutschen Gesetzes? Und sind B2B-Nutzer rechtlich gut abgesichert? Um diesen Fragen auf den Grund zu gehen, hat die internationale Wirtschaftskanzlei Bird & Bird die größten Anbieter, die auch den deutschen Markt adressieren, miteinander verglichen. Mit dem Ergebnis, dass die meisten Anbieter vorwiegend Begriffe des ausländischen Rechts verwenden und sich mit Standard-Formulierungen bzw. -bedingungen in den Verträgen den strengen Kontrollen deutscher Gerichte entziehen wollen. Diese Praxis wirkt sich allerdings nachteilig für diese Anbieter aus, indem sie eine deutlich geringere Akzeptanz bei B2B-Nutzern (die sich nicht nur auf das KMU-Segment beschränken) hinnehmen müssen.
Hohe Messlatte
Die Studie „Cloud computing for the German market – A rough line legal comparison“ erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit der überprüften Kriterien. Die grobe Analyse zeigt allerdings bereits: Cloud-Anbieter müssen sich anstrengen, die hohen Erwartungen der Nutzer, dass sich die Verträge ordnungsgemäß an das strenge deutsche Recht halten, zu erfüllen. Andererseits haben diejenigen, die ihre Vertragsbedingungen schon an das deutsche Recht geknüpft haben, zahlreiche, dabei aber oft undurchführbare Bestimmungen aufgenommen. Die Bird&Bird-Untersuchung soll daher B2B-Nutzern als Orientierung dienen, in welchen Punkten sie ihre Provider genauer prüfen müssen und wo noch Raum für Verhandlungen oder Nachbesserungen besteht. Bird & Bird betont allerdings, dass der Vergleich umfassende Rechtsberatungen oder individuelle Verhandlungen nicht ersetzen kann.
Bird & Bird hat folgende Cloud Standard Agreements miteinander verglichen:
- Amazon Web Services: "AWS Customer Agreement" vom 15.03.2012, geregelt durch die Gesetze des US-Staates Washington, sowie die „AWS Service Terms“, Stand vom 26.09.2012;
- HP: „Customer Agreement for HP Cloud Services”, Stand vom 03.07.2012, geregelt durch die Gesetze des US-Staates New York;
- IBM: „Smart Cloud Vereinbarung“, Stand vom 31.08.2012, geregelt durch das deutsche Recht;
- Microsoft: Online-Abonnement-Vertrag und Nutzungsrechte für Onlinedienste, Stand von Oktober 2012, geregelt durch das irische Recht;
- Oracle: „RightNow Master Cloud Services Agreement“, Stand vom 13.04.2012, geregelt durch das deutsche Recht;
- Salesforce: „Rahmen-Abonnementvertrag“, Stand vom 15.09.2009, geregelt durch das deutsche Recht;
- SAP: „General Terms and Conditions for SAP Cloud Services“, Stand August 2012 und aktualisiert im Januar 2013, geregelt durch das deutsche Recht.
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