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Mit offenen Standards und einer Open Hybrid Cloud zum erfolgreichen Projekt Best Practices für die Migration in die Cloud
Red Hat gibt eine Reihe Tipps, worauf bei der Migration in die Cloud zu achten ist. So hat sich vielfach gezeigt, dass Unternehmen mit ausgewählten Use-Cases starten und dabei vorwiegend einem Open-Source-basierten Open-Hybrid-Cloud-Modell folgen, wobei die Infrastruktur teils im eigenen Rechenzentrum und teils in der Cloud betrieben wird.
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Red Hat hat eigenen Angaben zufolge in den letzten zwölf Monaten zahlreiche Unternehmen bei Cloud-Projekten und der Migration von Applikationen in die Datenwolke unterstützt. Demnach sehen viele Unternehmen OpenStack als eine bedeutende Zukunftsarchitektur fü den Aufbau einer Private Cloud. Aus all diesen recht unterschiedlich gelagerten Anwendungsszenarien haben sich verschiedene Praktiken und Verfahren ergeben, die Red Hat nun in Form von Best Practices weitergibt.
1. Bestandsaufnahme der Applikationen durchführen
Der richtige Startpunkt für eine Migration in die Cloud ist eine Ist-Analyse der vorhandenen Applikationslandschaft. Nur so stellt sich heraus, welche Applikationen in welchen physischen und virtualisierten Umgebungen in einem Unternehmen genutzt werden. Als willkommene Nebenwirkung hilft die Ist-Analyse gleichzeitig dabei, nicht mehr verwendete Anwendungen aufzuspüren und sie zu deinstallieren.
2. Ermitteln, wer die Applikationen nutzt
Aus der Aufstellung der eingesetzten Applikationen muss die IT-Abteilung die Gruppe der tatsächlichen Nutzer aufspüren. Ziel ist, herauszufinden, ob nur interne Anwender aus bestimmten Fachbereichen oder auch externe Personen die Applikationen einsetzen.
Das trifft etwa dann zu, wenn Lieferanten Einblick in die Warenbestände haben, um automatisch Nachbestellungen auslösen zu können. Sind die Benutzergruppen bekannt, kann ihnen die IT klare, überprüfbare Zugriffs- und Sicherheitsrechte zuweisen. Transparenz ist Voraussetzung für eine hohe Sicherheit.
3. Abhängigkeiten zwischen Applikationen analysieren
In Unternehmen aller Größen existiert meist eine heterogene, über viele Jahre gewachsene IT-Landschaft, bei der es eine Vielzahl von Abhängigkeiten zwischen einzelnen Applikationen gibt. Nur wenn dieses Beziehungsgeflecht transparent ist, lässt sich feststellen, welche Auswirkungen es hat, einzelne Applikationen und deren Daten in die Cloud zu verlagern, denn nicht alle operativ genutzten Applikationen sind Cloud-fähig.
4. Feststellen, welche Vorschriften aus dem Datenschutz für welche Daten gelten
Die Erfassung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten ist im Bundesdatenschutzgesetz geregelt. Die Ablage unterliegt einer Reihe gesetzlicher Vorschriften und oft auch branchenspezifischen Compliance-Vorgaben. Für Handelsunternehmen und Dienstleister, die Kreditkarten-Transaktionen speichern, gilt beispielsweise der Payment Card Industry Data Security Standard (PCI-DSS). Aber auch Geschäftsprozesse in Branchen wie Finanzdienstleistungen, Pharmazie oder Medizintechnik sind von umfangreichen branchenspezifischen Vorschriften geprägt.
5. Identifizieren, welche Daten in der Cloud gespeichert werden können
Weitgehend unproblematisch ist es, Informationen ohne Personenbezug in der Cloud zu speichern, beispielsweise Produktdaten, Ersatzteillisten oder technische Beschreibungen für Service- und Supportzwecke. Dagegen dürfen personenbezogene Daten nur in einer Private Cloud beziehungsweise verschlüsselt gespeichert werden.
6. Entscheiden, welche Applikationen in eine Open Hybrid Cloud verlagert werden
Erst aufgrund einer eingehenden Ist-Analyse können Unternehmen entscheiden, welche ihrer Applikationen für eine Migration in die Cloud in Frage kommen und welche weiterhin im eigenen Rechenzentrum betrieben werden.
Entscheidend ist, wie die IT-Systemlandschaft aus physischen, virtualisierten und Cloud-Lösungen in einer Open Hybrid Cloud verwaltet werden kann. Denn zumindest ein Teil der Applikationen verbleibt meist in der eigenen Infrastruktur, etwa weil Applikationen nicht für den Cloud-Einsatz geeignet sind oder aus Compliance- beziehungsweise datenschutzrechtlichen Gründen nicht in der Cloud betrieben werden dürfen.
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